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Bildungsscheck

Wer kann den Bildungscheck nutzen?


* Beschäftigte aus Unternehmen und Organisationen, die mindestens einen oder höchstens 250 Beschäftigte ausweisen können (Ausnahme öffentlicher Dienst).

* Ebenso Freiberufler, Selbständige oder Trainer in den ersten fünf Jahren ihrer Existenzgründung.

Hier die Checkliste


* Sie haben in den vergangenen zwei Jahren an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen.
* Die Zahl der Beschäftigten in Ihrem Unternehmen liegt unter 250.

Wie viel übernimmt das Land?

Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds bis zu 50 % Ihrer Weiterbildungskosten.Maximal 50 % bzw. 500 €!!! Den Restbetrag finanzieren Sie oder Ihre Firma.

Werden Sie aktiv und nutzen Sie dieses Angebot! Sie investieren damit in Ihre Zukunft.

 Wie erhalten Sie den Bildungsscheck?


Wenden Sie sich an eine der Beratungsstellen in Ihrer Umgebung. Diese finden Sie unter folgendem Link.

Infos:

www.mags.nrw.de/02_Arbeit/004_Weiterbildung/003_Bildungsscheck/index.php

 

 

 

 

 

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Juli 2010 erschienen